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Unendliche oder Unantastbare Würde?(Klarstellungen 3)

Aktualisiert: 6. Mai

Papst Franziskus und sein Schützling und Ghostwriter Kard. Fernandez rücken mit ihrer Position von der Tradition ab und legen sich mit grossen katholischen Gelehrten an, welche diesbezüglich anders gedacht und die traditionelle katholische Lehre vom gerechten Krieg wie auch von der Todesstrafe mit Kriterien der Gerechtigkeit rational und offenbarungstheologisch begründet haben.




Das neueste Dokument des Dikasteriums für die Glaubenslehre lautet «Dignitas infinita» und spricht dem Menschen eine «unendliche Würde» zu. Ich ziehe den Begriff «unantastbare Würde» vor. Die Kategorie «unendlich» sollten wir lieber Gott vorbehalten. Denn nur auf ihn trifft sie wirklich zu. Alles Geschöpfliche ist «endlich» bzw. «kontingent». «Unendliche Würde» für den Menschen klingt pathetisch und irgendwie irrational, was schon bei Johannes Paul II. erstaunte, der den Ausdruck in diesem Kontext zum ersten Mal benutzte. Wir wissen, was gemeint ist. Insofern können wir damit leben.

Im Buch Genesis (9,6: "Wer Menschenblut vergiesst, dessen Blut wird durch Menschen vergossen. Denn: Als Abbild Gottes hat er den Menschen gemacht." ) wird die Todesstrafe damit begründet, dass der Mensch Ebenbild Gottes ist. Wenn jemand einen Mitmenschen tötet, verdient er nach dem ersten Buch der Hl. Schrift den Tod. Warum: Weil er die Würde, Abbild Gottes zu sein, seines Nächsten verachtet und die mit ihr verbundene Unantastbarkeit nicht respektiert hat. Durch den Mord verwirkt er (latae sententiae) das eigene Lebensrecht. Er wird mit dem Tod bestraft. Die Todesstrafe wird hier also mit der Würde des Menschen als Abbild Gottes begründet, während sie im Dokument des Dikasteriums für die Glaubenslehre mit dem gleichen Argument abgelehnt wird. Das ist ein Widerspruch. Papst Franziskus und sein Schützling und Ghostwriter Kard. Fernandez rücken mit ihrer Position von der Tradition ab und legen sich mit grossen katholischen Gelehrten an, welche diesbezüglich anders gedacht und die traditionelle Lehre vom gerechten Krieg wie auch von der Todesstrafe mit Kriterien der Gerechtigkeit rational und offenbarungstheologisch begründet haben. Mit ihren Argumenten müsste man sich auseinandersetzen und dagegen bessere liefern. Aber darauf wartet man vergeblich. Womit ist also die Selbstverteidigung der Ukraine noch zu begründen, wenn Kriegshandlungen bzw. Kriege in keinem Fall – also auch nicht zur Selbstverteidigung - gerechtfertigt werden können (vgl. die trad. Lehre vom gerechten Krieg). Dafür muss es objektive und rationale Kriterien geben. Die traditionelle Lehre der Kirche hat sie geliefert. Heute überschreibt man einfach den Katechismus. Ich bin kein Freund der Todesstrafe, und die Erfahrung, wie und von wem sie weltweit in Geschichte und Gegenwart praktiziert wurde bzw. wird, geben Anlass, sie in Frage zu stellen und sie in dieser Form abzulehnen. Wer sie aber als ultima ratio in jedem Fall ächtet, legt sich mit dem Wort Gottes und darauf basierend mit der Lehrtradition der Kirche an. Er geht davon aus, es heute besser zu wissen. Zweifel sind angebracht.

 

Zur Erinnerung (KKK 1997/2003):

 

2267 Unter der Voraussetzung, dass die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststeht, schliesst die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen. Wenn aber unblutige Mittel hinreichen, um die Sicherheit der Personen gegen den Angreifer zu verteidigen und zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener. Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen wirksam zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, ohne ihm endgültig die Möglichkeit der Besserung zu nehmen, sind jedoch heute die Fälle, in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig ist, „schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (EV 56).

 

2309 Die Bedingungen, unter denen es einem Volk gestattet ist, sich in Notwehr militärisch zu verteidigen, sind genau einzuhalten. Eine solche Entscheidung ist so schwerwiegend, dass sie nur unter den folgenden strengen Bedingungen, die gleichzeitig gegeben sein müssen, sittlich vertretbar ist:

·      Der Schaden, der der Nation oder der Völkergemeinschaft durch den Angreifer zugefügt wird, muss sicher feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein.

·      Alle anderen Mittel, dem Schaden ein Ende zu machen, müssen sich als undurchführbar oder wirkungslos erwiesen haben.

·      Es muss ernsthafte Aussicht auf Erfolg bestehen.

·      Der Gebrauch von Waffen darf nicht Schäden und Wirren mit sich bringen, die schlimmer sind als das zu beseitigende Übel. Beim Urteil darüber, ob diese Bedingung erfüllt ist, ist sorgfältig auf die gewaltige Zerstörungskraft der modernen Waffen zu achten.

 

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