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Keine Klaren Signale aus dem hörenden Rom

  • BME
  • vor 1 Tag
  • 4 Min. Lesezeit

In einem Interview mit Diane Montagna vom 20. Jan. 2026[1] macht Bischof Athanasius Schneider auf einige historische Fakten der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil aufmerksam, welche die meisten Bischöfe und Kardinäle ignorieren bzw. nicht mehr kennen:

 

Die Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium wurde am 4. Dezember 1963 verabschiedet und gab die Richtlinien zur Reform der Messe und anderer liturgischer Riten vor. Sie enthielt theologische und pastorale Prinzipien. Die eigentliche Umsetzung lag bei der päpstlichen Kommission (Consilium ad exsequendam Constitutionem de Sacra Liturgia). Am 27. Januar 1965 wurde unter Leitung des Consilium eine überarbeitete Form der Messordnung veröffentlicht: Ordo Missae. Ritus servandus in celebratione missae … Editio typica 1965. Dieser Ordo Missae ersetzte rechtswirksam Teile des Missale Romanum von 1962 und führte erste Änderungen ein.

 

In Oktober 1967 wurde in Rom eine experimentelle neue Messe (Missa normativa) gefeiert, die von der Kommission beschlossen worden war. Sie war ein weiterer Entwurf, der nicht mehr nur geringfügig den 1962er Ritus modifizierte. Diese Fassung wurde von Bugnini der ersten nachkonziliaren Bischofssynode vorgestellt, stiess aber auf geteilte Meinungen:

 

Etwa 71 Bischöfe stimmten für („placet“)

43 waren dagegen („non placet“)

62 sahen sie nur als Diskussionsgrundlage

 

Das heisst: Dieser Entwurf wurde nicht verbindlich angenommen. Man kann sagen: Die Synodenväter lehnten die „Missa normativa“ in dieser Form mehrheitlich ab und gaben kein klares Mandat, diese Fassung so zu übernehmen oder weiterzuverfolgen (mehrere waren dagegen oder wollten Änderungen). Dennoch wurde der Prozess nicht gestoppt; Die Arbeit am neuen Messbuch ging trotz der gespaltenen Resonanz weiter. Über mehrere Jahre wurden Texte und Struktur überarbeitet, auch mit Beteiligung von Papst Paul VI. selbst.  Am 3. April 1969 wurde durch die Apostolische Konstitution Missale Romanum das neue Messbuch promulgiert, das mit dem ersten Adventssonntag (30. November 1969) verbindlich eingeführt wurde. Dieses 1969er Messbuch ist die sogenannte Messe nach Paul VI. (im kirchlichen Sprachgebrauch der sog. „Novus Ordo Missae“). Sie unterscheidet sich erheblich von der Editio typica 1965, die bereits von den Konzilsvätern zelebriert wurde und unter ihnen auf keine Ablehnung stiess. Die Änderung der Zelbrationsrichtung und der Volksaltar waren vom Konzil nicht vorgesehen.

 

 

Ich fasse zusammen:

1965: Es wurde ein überarbeiteter Ordo Missae veröffentlicht – eine Übergangsfassung der alten Messe nach den ersten Konzilsimpulsen.

1967: Es gab einen experimentellen Entwurf (Missa normativa), der nicht bestätigt wurde.

1969: Das neue Messbuch (Missale Romanum) wurde promulgiert, heute bekannt als Messe nach Paul VI (oft „Novus Ordo Missae“ genannt). Er setzt Eingriffe um, die 1967 von der Bischofssynode mehrheitlich abgelehnt wurden.

 

Wie schon Josef Ratzinger Mitte der 70 er Jahre nüchtern festgestellt hat, gibt es im Novus Ordo Missae 1969 Bruchstellen mit der Tradition anstelle von organischer Weiterentwicklung. Athanasius Schneider zitiert aus dessen Brief (1976) an Prof. Wolfgang Waldstein:

 

"Das Problem des neuen Missale liegt demgegenüber darin, dass es aus dieser kontinuierlichen, vor und nach Pius V. immer weitergegangenen Geschichte ausbricht und ein durchaus neues Buch schafft, dessen Auftreten mit einem der kirchlichen Rechts— und Liturgiegeschichte durchaus fremden Typus von Verbot des bisherigen begleitet ist. Ich kann aus meiner Kenntnis der Konzilsdebatte und aus nochmaliger Lektüre der damals gehaltenen Reden der Konzilsväter mit Sicherheit sagen, dass dies nicht intendiert.”[2]

 

Demgegenüber lesen wir in SC 23: „Es sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es. Dabei ist Sorge zu tragen, dass die neuen Formen aus den schon bestehenden gewissermaßen organisch herauswachsen“ (Sacrosanctum Concilium, Nr. 23).

 

Das im Juni dieses Jahres erwartete weitere Konsistorium der Kardinäle sollte sich mit Ehrlichkeit und entsprechend gut informiert diesen historischen Details stellen und die Liturgiereform reflektieren. Der Verlust der Sakralität und Vertikalität der Liturgie in vielen Gottesdiensten, die mangelnde Zentralität Gottes und Dominanz der Gemeinde, eine gewisse Banalisierung des Heiligen, des liturgischen Raumes und der liturgischen Gewänder (oder das Fehlen solcher, z.B. bei der Austeilung der Hl. Kommunion), die Marginalisierung des Tabernakels, die einseitige Betonung des Mahlcharakters und der Gemeinde als Subjekt der Liturgie: Das alles ist neu zu überdenken! Der Schriftsteller Martin Mosebach sprach wortgewaltig von einer «Häresie der Formlosigkeit»  im Novus Ordo - und das ist sie vielerorts. Entsprechend die überall feststellbaren Verhaltensweisen.

 

Jeder Bischof hat in seinem eigenen Bistum genug diesbezügliche Anschauung. (vgl. thematische Patchwork-Liturgien, deren Mittelpunkt wir selber sind, aber nicht Gott bzw. Christus). Der Weg der Heilung führt über die richtige Diagnose und die Anerkennung der Krankheit.

 

Papst Leo XIV. wäre gut beraten, die Kardinäle vor dem kommenden Konsistorium, das sich der liturgischen Frage annehmen wird, zuerst auf den erforderlichen historischen Wissenstand zu bringen, bevor sie über Dinge beraten, deren Entstehungsgeschichte sie im Detail zu wenig kennen. Diese Details aber sind überaus offenbarend: Dazu gehört auch die Rolle von Annibale Bugnini und der protestantische Einfluss in der Neukonzeption des Novus Ordo im Hinblick auf eine ökumenische Angleichung (vgl. den Altarraum in der Pfarrei Heilig Geist, Zürich-Höngg, wo der sog. Tisch des Wortes neben dem sog. Tisch des Brotes auf der Altarinsel steht, aber nicht mehr ein Altar).

 

Bischof Athanasius macht auch darauf aufmerksam, dass SC 4 für die Gleichwertigkeit der in der katholischen Kirche etablierten Riten eintrat:

 

„Treu der Überlieferung erklärt das Heilige Konzil schließlich, dass die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt. Es ist ihr Wille, dass diese Riten in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden.“

 

Hoffen wir auf die Einsicht von Papst und Kardinälen. In Rom ist man seit Jahren am Hören und trimmt auch die Universalkirche darauf. Aber was genau sie vernehmen, bleibt unklar. Man weiss in brennenden Fragen immer noch nicht, in welche Richtung es geht.

 


[2] Ebd.

 

 
 
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